Der größte Reichtum der Stadt ist ihr Wasser. Am Wasser wurde sie gegründet, die Wasserwege haben Berlin und das Umland groß gemacht. Wasser ist Handels- und Transportweg, vor allem aber Lebensader. Berlin umgibt eine schier endlos mäandernde Fluss- und Seenlandschaft. Wie Perlen einer Kette reihen sich die Seen aneinander, eingebettet in das dunkle Grün der Kiefernwälder.

Das Befahren der innerstädtischen Spree für Bootsfahrer ist erst seit nach der Wende möglich und wird von hiesigen wie europäischen Wassertouristen ausgiebig genutzt. Berlin mit dem Boot zu durchfahren, ist ein einzigartiges Erlebnis. Keine andere Stadt in Europa kann man so direkt und hautnah mit dem Schiff bereisen und sich vom Wasser aus einen echten Perspektivenwechsel leisten: Auf das Zentrum der deutschen Politik, die zentralen Kulturhighlights, das vielschichtige Pulsieren der Metropole und die neuen urbanen Gebiete entlang der Spree.

Der innerstädtische Wassersport nimmt weiter an Fahrt auf. Muskelbetrieben darf die Spree ab Oberbaumbrücke stadtauswärts genutzt werden, neben Tretbooten und Kanus ist hier mittlerweile auch das Stand-Up-Paddeln ein ganz normales Großstadtvergnügen geworden.

Innenstadtbereich nicht unter 5 PS befahrbar

Das Befahren der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg km 14,10 bis zur Oberbaumbrücke km 20,70 – einschließlich Spreekanal – ist für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb und für Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschine unter 5 PS nicht gestattet. Das Fahren von Booten bis 15 PS ohne Sportbootführerschein Binnen ist in diesem Bereich – auch nach der Einführung der neuen 15 PS-Regelung – ebenfalls nicht gestattet.

Spree-Sperrung Innenstadt für Sportboote ohne Funk tgl. zwischen 9 und 19 Uhr

Die innerstädtische Spree-Oder-Wasserstraße darf von km 17,8 (Schleuse Mühlendamm) bis km 14,52 (Einmündung Berlin- Spandauer Schifffahrtskanal) von Sportbooten ohne betriebsbereite UKW-Funkanlage in der Zeit von 9 bis 19 Uhr nicht befahren werden. Die Sperrung wird mit dem diesbezüglichen Schifffahrtszeichen an der Lessingbrücke (km 12,01) und an der Sportbootwartestelle oberhalb der Mühlendammschleuse (km 17,8) angezeigt, zusätzliche Hinweisschilder sind an der Einmündung des Landwehrkanals und am Spreekreuz angebracht. Die Sportbootwartestellen an der Mühlendammschleuse dürfen nicht als Liegeplätze genutzt werden.

Fahrempfehlung Innenstadt wegen hohem Aufkommen der Fahrgastschifffahrt

Die An- und Ablegestellen der Fahrgastschifffahrt liegen im Innenstadtbereich oft direkt an Brücken oder in Kurven und werden vermeintlich abrupt angesteuert. Auch wenden viele Fahrgastschiffe mit kurzen Routen scheinbar unvermittelt mitten im Fahrwasser. Bei schmalen Brücken müssen sich die breiten Schiffe zudem gegenseitig passieren lassen. Hier ist höchste Vorsicht beim Fahren geboten. Zwischen Weidendammer Brücke (Bahnhof Friedrichstraße) und Mühlendammschleuse, also entlang der Museumsinsel, Dom und dem Schlossplatz, gleicht die Spree einer Fahrgastschiff-Autobahn im Stop-and-go-Verkehr. Sportboote fädeln sich am besten hinter einem Fahrgastschiff ein und schwimmen mit diesem mit dem nötigen Abstand mit.

Landwehrkanal: Einbahnverkehr und Tempolimit

Aufgrund der Schäden an der Uferbefestigung ist der Landwehrkanal nur im Einbahnverkehr zu Tal von der Oberschleuse am Osthafen zur Unterschleuse am Zoo und nur mit Tempolimit von 6 km/h zu befahren.